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Neue Datenschutz-Grundverordnung der EU: Erste Hilfe für Vereine und Infoveranstaltungen

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Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft. Das betrifft auch Vereine und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich keine großen Rechtsabteilungen leisten können. Die DS-GVO regelt jede Form der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten. Besonders wichtig ist die systematische Bewertung der im Verein genutzten Daten nach Zielen, Verwendung, und Zugriffsberechtigung. Dabei ist auch zu beachten, wie sensibel die Daten sind, die genutzt und gespeichert werden. Und vor allem, wie der korrekte Weg zum Einverständnis zur Speicherung persönlicher Daten angelegt sein muss.

In München und Nürnberg finden im Mai und Juni Informationsveranstaltungen statt: „Datenschutz-Grundverordnung für Vereine und andere bürgerschaftliche Organisationen – Was ist zu tun?“ mit Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), in Kooperation mit dem LBE Bayern e.V.

Als schriftliche Hilfestellung ist eine sehr gut verständliche Einführung empfehlenswert: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (Hg.): Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine. Das Sofortmaßnahmenpaket. Verlag C.H. Beck München, 5,50 Euro.

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